Sachverständiger
Sachverständnis ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Sachverständigentätigkeit. Dabei genügt es nicht, dass der Betreffende über eine fundierte Ausbildung auf einem speziellen Fachgebiet verfügt. Er muss nachweisen können, dass er besondere Kenntnisse besitzt, die ihn in die Lage versetzen, Fachfragen in seinem Wissensgebiet detailliert und wissenschaftlich unterlegt zu beantworten.
Als geprüftes Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF e.V.) stehe ich Ihnen gerne als Sachverständiger für Hubarbeitsbühnen für folgende Gebiete zur Verfügung:
- die Begutachtung, Schadenfeststellung und Schadenbewertung sowie erbrachter Dienstleistungen im vorprozessualen Bereich und für Versicherungen
- die Mängelfeststellung, Beweissicherung und Erstellung von Gutachten für Gerichte
- die Feststellung des aktuellen Zustand, der Eigenschaften, Funktionen oder Schäden an Arbeitsbühnen (Wertgutachten)
- Einzelgutachten für Umbauten/Spezialumbauten an Arbeitsbühnen. (Sonder- und Einzelzulassungen)